Allgemeine Bestimmungen

Lagerregeln

Zum guten Gelingen unseres Sportlagers werde ich als LagerteilnehmerIn meinen Teil beitragen und mich an folgende Regeln halten:

  1. Ich pflege einen anständigen Umgang und behandle die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem nötigen Respekt.
  2. Ich beteilige mich mit Einsatz am Lagerangebot und trage mit meinen Bemühungen zu einer tollen Lagerstimmung bei. Den Anordnungen der Leiter/-innen leiste ich Folge.
  3. Es gelten die Hausregeln, die von der Lagerleitung mitgeteilt werden. Sie informieren vor allem über Hygiene-, Nacht- und Zimmerbestimmungen. Diesen Regeln ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  4. Ich darf das Gelände des Lagerhauses nicht ohne Erlaubnis einer Leiterperson verlassen.
  5. Knaben und Mädchen schlafen in getrennten Zimmern.
  6. Mobiltelefone sowie weitere elektronische Geräte sind während der Nacht verboten, sie stören den Lagerbetrieb zu sehr. Diese Geräte werden jeweils vor dem Schlafengehen eingesammelt.
  7. Essen und Getränke sind nur in der Küche und im Esssaal erlaubt. Auf keinen Fall in den Zimmern.
  8. Es ist den Schülerinnen und Schülern während dem Lager untersagt, Alkohol, Zigaretten oder andere Drogen zu konsumieren.
  9. Schülerinnen und Schüler, welche den Schlaf der anderen stören, werden beim ersten Mal verwarnt und beim zweiten Mal aus dem Zimmer verwiesen
  10. Im Zusammenhang mit den Regenl 5 – 9 dürfen die Leiter Zimmerkontrollen durchführen und Artikel, welche in den Zimmern nicht gestattet sind, einsammeln.

Teilnehmer und Teilnehmerinnen, welche die Regeln nicht befolgen und somit für das Lager nicht tragbar sind, können durch die Lagerleitung auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt werden. Es wird keine Lagerkostenrückerstattungen geben.

Versicherung und Rückerstattung

  • Reise-Annulationskosten- sowie Unfallversicherung und ist Sache der Teilnehmer.
  • Meldet sich ein Lagerteilnehmer nach der Anmeldung ab (bsp. aufgrund Krankheit oder Unfall usw.)  ist der Lagerbeitrag dennoch geschuldet. Eine Rückerstattung muss mit einer eigenen Versicherung geregelt werden.